Die richtige Rechtsform für Onlinehändler

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Das sind Fragen mit denen sich neue Onlinehändler schnell auseinandersetzen müssen. Denn die Wahl der Rechtsform für das eigene Unternehmen ist nicht unwesentlich. Denn alle drei Formen sind möglich und unterscheiden sich wesentlich voneinander. Aber welche ist die richtige für einen?

Eine grundsätzliche Antwort lässt sich darauf sicherlich nicht treffen. Denn alle Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Mit Hinblick auf die Zukunft könnte man sogar eine leichte Tendenz abzeichnen. Die Mini-GmbH.

Dabei entscheiden sich viele Neugründer sicherlich für eine Personengesellschaft oder das Einzelunternehmen. Denn diese sind schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand anmelden. Die Gründung ist damit schnell erledigt. Auch nach der Gründung halten sich die administrativen Anforderungen im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH deutlich in Grenzen.

Jedoch haben Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen großen Nachteil. Die Gründer haften hierbei mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Scheitert demnach die Geschäftsidee, wird es auch für das private Leben finanziell schwierig. Das Risiko spielt mit.

Wer sich davon etwas befreien und sein berufliches vom privaten (Finanz)Leben abspalten möchte, der sollte die Sicherheit einer Kapitalgesellschaft wählen. Die Haftungsbeschränkung ist bei diesen Rechtsformen nicht auf das gesamte Privatvermögen ausgelegt. Allerdings verlangen GmbH und AG ein Stammkapital von 25.000 bzw. 50.000 Euro. Eine zu große Höhe für viele Neugründungen.

Aus diesem Grund wurde 2008 von der Bundesrepublik Deutschland die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ins Leben gerufen. Diese neue Rechtsform unter den Kapitalgeschäften wird auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Warum? Ganz einfach. Das Stammkapital kann hier schon ab nur einem Euro festgelegt werden. Eine gute Alternative also für Selbstständige.

Doch was bedeutet die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) für Onlinehändler?

Mit diesem nicht ganz unerheblichen Thema hat sich das e-commerce Fachmagazin INTERNETHANDEL in seiner aktuellen Ausgabe beschäftigt. Die Autoren geben einen guten Überblick über alle Eigenschaften, Pflichten, Rechte und Optionen bei dieser Rechtsform. Dabei wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in direkten Vergleich mit anderen möglichen Rechtsformen für Internethändler gestellt.

Ausführlich werden Begriffe, wie Haftung und Haftungsbeschränkung erläutert und die Gründung Schritt für Schritt erklärt. Neben den Kosten werden auch die rechtlichen sowie steuerlichen Pflichten plus die damit verbundenen Rechte aufgezeigt. Zwei Kurzinterviews geben einen Einblick in die Praxis und dürften zur eigenen Entscheidungsfindung helfen.

Mit Blick auf eine erfolgreiche Zukunft wird auch direkt erklärt, wie man durch die Umwandlung von Rücklagen in Eigenkapital eine UG (haftungsbeschränkt) in eine vollwertige GmbH umwandeln kann. Wie in jedem Heft werden selbstverständlich weitere Themen aus dem Bereich des E-Commerce vorgestellt.

Einfach mal einen Blick ins Heft werfen. Hier gibt es eine kostenlose Leseprobe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert